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Grundstücksrecht

Als erfahrene Anwälte beraten & vertreten wir Sie beim Kauf und Verkauf von Grundstücken

Ob bei der Eigentumsübertragung oder bei der Vermessung der Grundstücksfläche – auch im Grundstücksrecht kann es zu vielen Rechtsstreitigkeiten kommen, die im Vorfeld nicht bedacht wurden. Ein Anwalt kann hier vorab beratend zur Seite stehen, um Streitigkeiten bereits im Vorfeld zu vermeiden. Liegt allerdings bereits ein Rechtsstreit vor, können wir Sie als erfahrene Rechtsanwälte für Grundstücksrecht bundesweit vertreten.

Generell befasst sich das Grundstücksrecht mit den Aspekten eines Grundstückskaufvertrages und den dinglichen Grundstücksrechten. Die wichtigsten Grundlagen zum Grundstücksrecht sind zunächst einmal im BGB geregelt. Dabei werden verschiedene Rechte an Grundstücken unterschieden.

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Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Wir beraten & vertreten Sie in Berlin und bundesweit im Grundstücksrecht

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Die wichtigsten Informationen zum Grundstücksrecht

Es gibt zunächst einmal das Vollrecht am Grundstück, das das Eigentum bezeichnet. Daneben existieren grundstücksgleiche Rechte, wie z. B. das Erbbaurecht, und beschränkte dingliche Rechte. Die beschränkten dinglichen Rechte sind u. a. der Nießbrauch, Grundpfandrechte, Grundschuld, Rentenschuld und Hypothek.

Im rechtlichen Sinne bezeichnet man ein Grundstück als eines oder mehrere Flurstücke, die in einem Grundbuchblatt geführt werden. Es ist ein räumlich begrenzter Teil der Erdoberfläche zu dem auch alles gehört, was mit ihm unterhalb und oberhalb der Oberfläche verbunden ist.

Da Grundstücke oft einen hohen Wert haben, hat man für die Übertragung von Rechten an diesen besondere Vertragsverfahren etabliert. Grundsätzlich braucht es bei einer Übertragung von Grundstücken – als Schenkungsvertrag oder Grundstückskaufvertrag – einer notariellen Beurkundung, die gesetzlich im BGB festgeschrieben ist.

Hierdurch soll eine umfassende Aufklärung der Vertragsparteien gewährleistet werden, die der Notar zu leisten hat. Er informiert die Vertragsparteien über alle relevanten Rechtsfolgen, die mit der Übertragung eines Grundstücks verbunden sind.

Was bei einem Grundstückskauf zu beachten ist