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Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung

Gründe, wieso Anwälte sich um die Deckungszusagen kümmern sollten

Viele unserer Mandanten haben eine Rechtsschutzversicherung, kennen aber deren Umfang nicht. Nachfragen der Versicherten leiten die Gesellschaften oft an interne Berater weiter. Diese geben eine kurze Auskunft zum Fall, informieren aber selten korrekt darüber, ob der Rechtsstreit versichert ist.

Rechtsschutzversicherungen sind naturgemäß an einem geringen Schadenaufkommen gelegen. Der rechtliche Rat orientiert sich meist daran, dass es möglichst nicht zu einem Rechtsstreit kommen soll. Manche Gesellschaften versuchen durch entmutigende Auskünfte über die Erfolgsaussichten, die Kunden daran zu hindern, ihre Interessen weiter zu verfolgen.

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Die wichtigsten Informationen zum Thema

Der Anwalt der Versicherung, oft eine schlechte Wahl

Der Kooperationsvertrag mit der Versicherung, den die Anwälte abgeschlossen haben, verpflichtet zu einem geringeren Honorar zu arbeiten. Die Motivation bei geringer Bezahlung Ihren Fall gründlich prüfen ist gering. Oft bekommen die Anwälte lediglich eine Pauschale, sie wollen daher mit geringem Zeitaufwand den Fall schnell erledigen. Hinzukommt ein psychologischer Aspekt, denn der Anwalt fühlt sich dem Mandanten und der Versicherung gegenüber verpflichtet. („Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.)

Meist bekommen nur Anwälte Deckungszusagen

Ohne genaue Schilderung des Sach- und Streitstands sowie zu den Erfolgsaussichten sagt keine Gesellschaft die Kostenübernahme zu. Dies erfordert manchmal einen seitenlangen Schriftwechsel. Eine Anfrage des Mandanten nach einer Deckungszusage bleibt aus diesem Grund in der Regel ohne Erfolg. Die Rechtsschutzversicherung will genau prüfen, ob Ihr Fall zum versicherten Leistungsumfang gehört. Ohne umfangreiche Korrespondenz ist dies kaum möglich.

Was zu beachten ist