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Annullierung eines Immobilienkaufvertrags

Wir prüfen Kaufverträge genau

Wann Sie von einem Kauf zurücktreten können

Einen Immobilienkaufvertrag zu annullieren, ist nach der notariellen Beurkundung nur in Ausnahmefällen möglich. Generell ist ein Kaufvertrag für eine Immobilie bindend, sobald Käufer und Verkäufer den Vertrag vor einem Notar unterschrieben haben.

Der Vertrag kann aber aufgehoben werden, wenn beispielsweise vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag nicht erfüllt werden.

Ihre Experten für Immobilienrecht:

  • Prüfen, der im Kaufvertrag festgelegten Rechte und Pflichten
  • Kontrollieren, ob diese korrekt eingehalten wurden
  • gegebenenfalls Setzen von Fristen zu deren Erfüllung
  • Helfen, diese durchzusetzen
  • wenn erforderlich und möglich die Aufhebung des Vertrages veranlassen

Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Wir setzen Ihre Interessen durch - In Berlin & bundesweit

Vertragsauflösung von Immobilienkaufverträgen


Annullierungsgründe im Überblick

Meist ergeben sich Rücktrittsgründe auf Basis der § 323 ff. BGB : Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung oder § 433 BGB Verletzung vertragstypischer Pflichten beim Kaufvertrag: Beispiel: der Käufer zahlt nicht oder der Verkäufer gibt die Immobilie nicht heraus.

Hieraus resultieren allerdings in der Regel Schadenersatzforderungen, es sei denn § 346 BGB (Wirkungen des Rücktritts) greift, weil ein Rücktrittsrecht ausdrücklich im Vertrag festgehalten wurde.

Gesetzlich sind auch Rücktrittsgründe wegen Mängeln des Vertragsgegenstandes (§ 437 Nr.2 BGB) möglich. Dies wäre der Fall, wenn der Verkäufer einen schwerwiegenden Mangel vorsätzlich verschweigt. Auch der Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) ist ein vom Gesetzgeber vorgesehener Grund, einen Immobilienkaufvertrag zu aufzuheben.

Wir helfen Ihnen gerne, wenn Sie nach einem erfolgten Immobilienkauf vom Vertrag zurücktreten wollen. Natürlich müssen wir zunächst den Kaufvertrag prüfen. Senden Sie diesen einfach als Mailanhang an uns und schreiben kurz die Gründe, aus denen Sie einen Rücktritt von Kaufvertrag beabsichtigen.

Das Objekt ist erschreckend

Das Objekt ist nicht wie erwartet?

Sie können oft den Vertrag annullieren.

Auch Notarverträge sind nicht immer bindend. Hier Info einholen.

Vielleicht gibt es Rücktrittsgründe

Sie sind vom Kauf enttäuscht?

Das müssen Sie nicht hinnehmen.

Oft gibt es Möglichkeiten den Vertrag aufzuheben.

Sie brauchen unsere Hilfe

Sie wollen vom Vertrag zurücktreten?

Wir helfen den Vertrag aufzulösen.

Nicht jeder Kaufvertrag ist bindend. Wir kennen die Rücktrittsgründe.

Veranlassen Sie jetzt die Prüfung des Kaufvertrages

  1. Füllen Sie das Formular aus und hängen Sie die vorhandenen Unterlagen an.
  2. Bitte schildern Sie kurz die Gründe, wieso Sie den Kaufvertrag aufheben möchten.

Oder rufen sie uns einfach an 030 856 13 77 20

Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.

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