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Warum Hausverkäufer den Kaufvertrag gründlich prüfen müssen

Wir prüfen Kaufverträge genau

Gefahren beim Hausverkauf

Mit dem Verkauf sind Sie nicht immer von allen mit dem Besitz des Hauses resultierenden Pflichten befreit. Bei einer für Sie ungünstigen Formulierung können Sie beispielsweise wegen bestehender Altlasten in Regress genommen werden. Problematische ist, wenn Sie Eigenschaften zu sichern, von denen Sie nicht zu 100 % wissen können, ob dieses bestehen. Wer zum Beispiel “Schimmelfreiheit” behauptet, hat schlechte Karten, wenn das Objekt von Pilzen befallen ist. Daher ist eine Formulierung wie “Kein Befall bekannt” eher angebracht.

Ihre Experten für Immobilienrecht:

  • Prüfen, ob Sie im Kaufvertrag keine Sachverhalte bestätigen, die sich als falsch erweisen könnten.
  • Kontrollieren, ob nachvollziehbare sichere Abwicklungsabläufe bzgl. der Zahlung und der Eigentumsübertragung getroffen werden.
  • Achten auf Klauseln, welche die Folgen regeln, die aus einer verspäteten Zahlung resultieren.
  • Erläutern Bestandteile des Kaufvertrags, die für Sie nachteilig sind.
  • Unterstützen Sie, falls erforderlich bei Nachverhandlungen des Kaufvertrages.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Wir setzen Ihre Interessen durch - In Berlin & bundesweit

Sorgfältige Prüfung des Kaufvertrages vom Haus für Verkäufer


Wir prüfen aus Sicht des Verkäufers

Ein Notar ist zur Neutralität verpflichtet. Er klärt Sie lediglich über die Folgen der verschiedenen Vertragsvereinbarungen auf. Er hilft Ihnen auch bei Formulierungen. In der Regel wird er aber nicht beanstanden, wenn Sie “Schimmelfreit” oder “Frei von Bergschäden” zusichern.

Als Rechtsanwälte behalten wir Ihre Interessen im Auge. Daher achten wir auf Klauseln, die für Sie ungünstig sind. Im Ernstfall kommt es auf jedes einzelne Wort an. Aus diesem Grund raten wir dringend den Kaufvertrag vor der Unterzeichnung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Veranlassen Sie als Verkäufer des Hauses die Prüfung des Kaufvertrages

  1. Hängen Sie den notariellen Vertragsentwurf an das ausgefüllte Formular.
  2. Fügen Sie auch weitere Unterlagen bei, falls vorhanden.
  3. Erwähnen Sie, wenn besondere Wünsche im Hinblick auf den Hausverkauf bestehen.

Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.

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