Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet, daher beschränkt er sich meist darauf die Form des Kaufvertrages zu prüfen und allgemeine Warnungen auszusprechen. Als Anwalt sind wir allerdings unserem Mandanten verpflichtet und vertreten seine Interessen. Sie sollten den Notar Entwurf prüfen lassen. Dies empfehlen auch die Experten der ING-DiBa wie Sie im Artikel der Welt nachlesen können.
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Zu den Kernaufgaben eines Notars zählen insbesondere: Die Warnung vor einem zu schnellem Vertragsschluss, die Sicherung von Beweisen sowie eine allgemeine Klärung möglicher rechtlicher Risiken. Hierbei sollten Sie stets im Hinterkopf behalten: Ein Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und soll Käufer und Verkäufer durch die Einhaltung bestimmter Formvorschriften schützen. Zudem ist ein Notar bei sämtlichen Amtshandlungen zur Neutralität verpflichtet und berät grundsätzlich nicht über die wirtschaftlichen Gesichtspunkte oder rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei einem Immobilienkauf, dies wird oftmals missverstanden.
Die rechtliche und tatsächliche Prüfung müssen Sie selbst vornehmen. Dabei wird Ihnen weder der Verkäufer, der Makler noch Notar entsprechend Ihren Anforderungen helfen. Verkäufer und Makler haben lediglich ein Interesse bestmöglich zu verkaufen und einen Abschluss herbeizuführen. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet. Bei größeren Immobilienprojekten wird der Notar aber regelmäßig den Kaufvertrag mit dem Verkäufer abstimmen und dabei im Zweifel die Interessen des Verkäufers wahren.
Vereinfacht gesagt, soll der Notar sicherstellen, dass Sie den Vertragstext mit den darin enthaltenen Regelungen und Konsequenzen wirklich verstanden haben. Ihre Interessen und Risiken berücksichtigt der Notar jedoch nur allgemein. Eine Prüfung sämtlicher Vertragsunterlagen und/oder des Objektes nimmt der Notar nicht für Sie vor und darf Sie auch nicht bezüglich einer für Sie günstigen Vertragsgestaltung beraten.
Wenn Sie sich mit dem Verkäufer über die Vertragsbedingungen geeinigt haben und der Notarvertrag entsprechend vorbereitet ist, wird ein Notartermin vereinbart. Dies ist je nach Terminlage des Notars innerhalb von 24 h, zumeist aber innerhalb einer Woche möglich. Wichtig ist, dass Sie sich entsprechend vorbereiten und der Kaufvertrag Ihrer Immobilien gründlich geprüft wurde.
Alle Vertragsparteien müssen ihre Identität mit gültigen Ausweispapieren nachweisen können. Der Notar überprüft die Personalien, um sicherzustellen, dass der Vertrag von der richtigen Person unterzeichnet wird. In der Regel verlangt der Notar Kopien der Ausweisdokumente. Der Käufer kann zudem bereits die Unterlagen für die Finanzierung zum Termin mitnehmen. Für die Erfassung der Grunderwerbssteuer benötigt der Notar zudem Ihre Steuer-Identifikationsnummer. Diese können Sie im Regelfall jedoch auch nachreichen.
Normalerweise sind bei einem Notartermin nur Käufer, Verkäufer sowie der Notar anwesend. Die Parteien können sich jedoch auch anwaltlich oder durch Dritte vertreten lassen. Jedoch nur wenn alle Parteien damit einverstanden sind. Bei der Vertretung eines Vertragspartners muss zwingend eine notariell beglaubigte Vollmacht vorliegen. Anderenfalls handelt der Vertreter ohne Vertretungsmacht und der Vertrag wird offiziell erst nach Einholung einer Genehmigung durch den Vertretenen wirksam.
Der Kaufvertrag wird nach Feststellung der Personalien verlesen. Dabei sollten Sie darauf achten, dass der Kaufvertrag der letzten Version entspricht, welche Sie mit dem Verkäufer vereinbart haben. Sie erhalten eine entsprechende Kopie des Vertrages vom Notar. Vergleichen Sie diese immer mit dem letzten Ihnen bekannten Vertrags-Entwurf. Liest Ihnen der Notar zu schnell oder haben Sie Fragen, zögern Sie nicht den Notar zu unterbrechen. Treten bei Ihnen Unklarheiten auf, sollten Sie diese umgehend ansprechen. Es ist möglich, dass kurzfristig Änderungen in den Vertrag aufgenommen wurden, die man mit Ihnen nicht kommuniziert hat. Dies ist meist der Fall, wenn Notar oder Verkäufer vergessen haben, wesentliche Punkte mit in den Vertrag aufzunehmen. Bei größeren Schwierigkeiten und Unklarheiten kann mit dem Notar in der Regel eine weitere Bedenkzeit vereinbart werden. Nach Abschluss der Verlesung kommt es zur Unterschrift. Damit ist der Vertrag endgültig abgeschlossen. Lassen Sie sich zur Sicherheit immer eine Kopie vom Notar aushändigen. Die weiteren Schritte zur Abwicklung wird Ihnen der Notar nach dem Termin mitteilen.